
Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist bei uns am Abend und am Morgen und ganz gewiss an jedem neuen Tag.
Dietrich Bonhoeffer
Leben und Sterben
Der Tod ist ein Teil unseres Lebens, den wir möglichst verdrängen, möglichst nicht zu nah an uns heranlassen. In unserer Zeit geschieht Sterben oft in institutionalisierten Räumen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. So gerät der Tod weiter an den Rand unserer Welt. Die eigene Sterblichkeit zu bedenken kann helfen, sich bewusst dem Leben zuzuwenden.
Am Ende des Lebens
Oft kommt der Tod nicht über Nacht, sondern in einem längeren Prozess geht das Leben zu Ende. Betroffene und Angehörige spüren das. Schon in dieser Phase können Sie sich gern an unsere Kirchengemeinde wenden. Sei es, weil Sie Fragen haben, oder weil Sie oder Ihre Angehörigen Begleitung wünschen. Die seelsorgliche Begleitung von Sterbenden und Angehörigen gehört selbstverständlich zu den Aufgaben eines Pastors.
Bei einem Todesfall
Ist ein Mensch gestorben, wird zunächst ein Arzt verständigt, der den Totenschein ausfüllt. Der Leichnam kann noch bis zu 36 Stunden im Haus bleiben, um allen Angehörigen die Möglichkeit zu geben, Abschied zu nehmen. Auch in Krankenhäusern gibt es oft ähnliche Möglichkeiten. Es ist wichtig, sich gerade in dieser Phase die Zeit zu nehmen, die man braucht. Bei dieser Verabschiedung kann Sie auch gern ein Pastor begleiten. Sprechen Sie ihn dazu an.
Die Bestattungsinstitute sind in dieser Zeit ebenfalls kompetente Berater.
Die kirchliche Trauerfeier
In der Regel benachrichtigt das Bestattungsinstitut die Kirchengemeinde, sodass sich einer unserer Pastoren mit Ihnen in Verbindung setzt. Im Trauergespräch sprechen wir darüber, wie es Ihnen in den letzten Tagen ergangen ist, wie Sie sich fühlen. Hier ist Raum für alles, was Ihnen auf dem Herzen liegt. Wir sprechen darüber, was für ein Mensch der Verstorbene war und was sein Leben ausgemacht hat. Gemeinsam mit dem Pastor besprechen Sie die Gestaltung der Trauerfeier. Wünsche der Verstorbenen und der Angehörigen werden hier berücksichtigt.